Unfallversicherung für Sprachmittler
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Warum denn eine Unfallversicherung?
Unfälle können jederzeit, überall und einfach jeden treffen, niemand ist davor gefeit. Egal ob Sie viel unterwegs sind oder von Zuhasue aus arbeiten.
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon allein 70 % in der Freizeit, also im Haushalt, beim Sport, beim Spielen mit den Kindern oder einfach bei jeder anderen Aktivität außerhalb der beruflichen Tätigkeit. Lediglich 30 % der Unfälle ereignen sich während der beruflichen Tätigkeit und fallen dann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Fragen zur Unfallversicherung
Die Private Unfallversicherung leistet 24 Stunden, 365 Tage im Jahr weltweiten Versicherungsschutz. Versichert werden die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Es wird also auch für Unfälle während der Arbeit geleistet.
Normalerweise gehören folgende Leistungen in unterschiedlichen Ausführungen zur Absicherung:
Invaliditätsleistung und Progression, Unfalltodesfallleistung, Unfallrente, Unfalltagegeld, Übergangsleistung, Bergungskosten, Kosmetische Operationen
(z.B. nach Verbrennungen), Kur-/Reha-Beihilfe, Behinderungsbedingter Mehraufwand
Die Invaliditätsleistung ist eine Kapitalleistung. Sie wird gezahlt, wenn der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Invalidität) der versicherten Person geführt hat. In Abhängigkeit vom Grad der Invalidität kann somit einfach nachvollziehbar die Versicherungsleistung berechnet werden. Die Bemessungsgrundlage für den Grad der Invalidität ist die sog. Gliedertaxe.
Gliedertaxe?
Diese legt fest, wieviel der Versicherungsnehmer von der vereinbarten Summe bei z.B. Verlust oder Beschädigung einer bestimmten Gliedmaße erhält.
Hier wird fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist.
Progression?
Diese Leistung kann durch eine Progression weiter erhöht werden. Dabei greift ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist ab 25%) das Mehrleistungsprinzip - darüberhinaus wird die Versicherungssumme für die Erstattungsberechnung vervielfacht.
Der definierte Unfallbegriff lautet wie folgt:
"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsstörung erleidet." In leistungsstärkeren Tarifen wird dieser Grundbegriff noch um einige weitere Punkte erweitert. Die Private Unfallversicherung beinhaltet verschiedene Bausteine, die meist variabel und individuell auswählbar sind.
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GRUNDBAUSTEINE DER UNFALLVERSICHERUNG
INVALIDITÄTSLEISTUNG
Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell auf diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).
TODESFALLLEISTUNG
Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung). Damit lassen sich beispielsweise die Kosten für die Beerdigung abdecken.
VERSCHIEDENE TAGEGELDER
Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt z. B. Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld – für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die Anzahl von Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte (i. d. Reg. gibt es eine gesonderte Obergrenze an max. Tagen, die hier Berücksichtigung finden).
Unfall-Krankentagegeld
Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.
Unfallrente
Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.
Übergangsleistung
Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung.
Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.
Mehr Infos zur Progression
Die Auswirkung der Progression auf die Höhe der Leistung, die man bei dauerhafter Invalidität aus dem Unfallversicherungsvertrag erhält. Die Höhe der Leistung ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig:
• von der Höhe der vereinbarten Grundsumme
• der Höhe des Invaliditätsgrads
• der vereinbarten Progression.
Den Grad der körperlichen Invalidität regelt in den meisten Fällen die Gliedertaxe, die dem gewählten Tarif hinterlegt ist. Hier ist fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt einwerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen.
Bei jeder Progression greift ab einer bestimmten Invaliditätsstufe das Mehrleistungsprinzip.
Die Versicherungssumme wird für die Erstattungsberechnung angehoben. Wie sich nun die Progression konkret auf die auszuzahlende Invaliditätsleistung auswirkt, zeigen die folgenden Beispiele wohl am besten. Wir gehen jeweils von einer vereinbarten Grundsumme von 100.000 Euro und dem vollständigen Verlust der Sehkraft eines Auges aus (50 % Invalidität lt. Gliedertaxe):
Keine Progression: Der Prozentsatz gem. Gliedertaxe wird ausgezahlt – Auszahlung: 50.000 Euro
300 %ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der dreifachen Grundsumme – Auszahlung: 100.000 Euro
500%ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der fünffachen Grundsumme – Auszahlung: 150.000 Euro
Je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto höher auch die Leistung aus dem Vertrag. Bei hohem Invaliditätsgrad benötigen Sie besonders viel Geld, um Ihr Umfeld darauf abstimmen zu können. Die Progression hilft. Die Progressionsverläufe sind hier nur beispielhaft und können je nach Bedingungswerk abweichen.
SCHADENSBEISPIELE UNFALLSVERSICHERUNG
STURZ VON EINEM SESSEL
Du möchtest etwas nachschlagen, in einem Buch, das ganz oben im Regal steht. Dazu stellst du dich auf die Lehne deines Sessels. Dabei verlierst Du dein Gleichgewicht und stürzt. Du brichst dir tragischerweise beide Arme und erleidest eine schwere Verletzung am Rückenmark. Eine Böse Folge: Du bist vom Becken an gelähmt. Deine private Unfallversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten für die Reha. Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch der nötige Umbau des Hauses gesichert. Du fällt zwar künftig als „Versorger/in“ aus, aber Deine Unfallrente verhindert größere finanzielle Einschnitte.
VERSCHÜTTET
Du verbringst in den Wintermonaten nahezu jedes freie Wochenende auf der Skipiste? Du bist leidenschaftliche/r Wintersportler/in! Keine Abfahrt ist zu schwer. Plötzlich stört ein lautes Grollen die Ruhe der Berge – eine Lawine. Was passiert wenn Du dich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen kannst und von den Schneemassen verschüttet wirst? Wenn die Suchtrupps leider zu spät kommen? Durch die private Unfallversicherung können zum Beispiel die Kosten für die Beerdigung abgedeckt werden.
Fahrradunfall
Stell dir vor: Du hast ein neues Rennrad und um das Rad auszuprobieren, fährst Du eine abschüssige Straße hinunter. Du übersiehst eine Unebenheit auf der Straße und verlierst die Kontrolle! Du prallst gegen ein parkendes Fahrzeug. Du wirst über die Windschutzscheibe geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt hast Du dir tiefe Schürfwunden im Gesicht zugezogen. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung ist Dein Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war, erhälst Du von der Krankenkasse keine Unterstützung. Hier kommt eine private Unfallversicherung ins Spiel, diese übernimmt Kosten für kosmetische Operation.
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